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Internetagentur in Frankfurt
11.02.2018

Die DSGVO triff jeden Webseitenbetreiber (Mai 2018)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, dient als Schutz für personenbezogene Daten. Durch die DSGVO (offiziell: „EU-Datenschutz Grundverordnung“) ändert sich das Datenschutzrecht in der ganzen EU grundlegend. Neben zahlreichen Änderungen zu Datenschutzbeauftragen, Verträgen zur Auftragsverarbeitung oder dem Verfahrensverzeichnis beschäftigt Seitenbetreiber vor allem das Thema „Datenschutzerklärung und DSGVO“.

Muss die Website SSL-verschlüsselt werden?

Spätestens seit Mai 2018 muss jede Website verschlüsselt sein, über die persönliche Daten erhoben werden. Dies ist der Fall, sobald Sie zum Beispiel ein Kontaktformular auf Ihrer Seite haben. Dann benötigt Ihre Seite ein SSL-Zertifikat, über das der Aufruf der Seite verschlüsselt ist. Ob eine Seite SSL-verschlüsselt ist, erkennen Sie am „https“ und dem grünen Schloss-Symbol vor der Website-Adresse.

Welche Folgen kann eine nicht ausreichende oder korrekte Umsetzung haben?

Verbraucherschutzverbände werden ab 2018 datenschutzrechtliche Verstöße vermehrt ahnden und die Rechte betroffener Webseitenbetreiber vertreten. Datenschutzbehörden werden sich breiter aufstellen. Eine nicht ausreichende oder korrekte Umsetzung der DSGVO sind Strafen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro möglich – je nachdem welcher Betrag höher ausfällt.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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